Unsere AGB!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen

 § 1 Zweck

  • Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll.

§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters

  • Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in §1 genannten Zwecken nutzen. Jeglicher Art der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung.
  • Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit der Firma ferienwohnungen-Zingst.com – carda MANAGEMENT als Vertreter des Vermieters / aufgenommen werden. Eine Überbelegung (das heißt, eine Belegung mit mehr als den angemeldeten Personen, oder eine unerlaubte Belegung mit Haustieren) führt zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages und nachfolgend zum Schadensersatz.
  • Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 16.00 Uhr belegt werden.
  • Wir weisen darauf hin, dass zu jeder Ferienwohnung nur ein PKW- Stellplatz zur Verfügung steht.
  • Tiere dürfen nicht gehalten werden oder nur nach ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag (siehe §6 Tierhaltung).
  • Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
  • Dem Mieter ist es untersagt, elektrische Haushaltsgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 600 Watt ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in dem Mietobjekt in Betrieb zu nehmen. Hiervon ausgenommen sind Haarföne, die den technischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
  • Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung.
  • Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten. Er haftet dafür, dass auch die Personen, denen der Aufenthalt in dem Mietobjekt gestattet ist und Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache in Berührung kommen, die Hausordnung einhalten.

§ 2 Rechte und Pflichten des Vermieters

  • Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen.
  • Der Vermieter und die Vertreter der ihn vertretenen Firma ferienwohnungen-Zingst.com – carda | MANAGEMENT sind berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter nach vorheriger Anmeldung zu angemessener Tageszeit an einem Werktag (Montag bis Samstag) zu betreten. Im Falle einer besonderen Gefahr für das Mietobjekt ist das Betreten der Räume zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Tage der Woche auch ohne Anmeldung oder Beisein des Mieters gestattet.

§ 4 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme

Die Reiserücktrittsgebühren betragen:
  • bis zum 45. Tag vor Ferienwohnungsübernahme 20%
  • vom 44. Tag bis 30. Tag vor Ferienwohnungsübernahme 50%
  • ab dem 29. Tag bis 1 Tag vor Ferienwohnungsübernahme 80%

Im Falle einer Stornierung wird eine bereits geleistete Anzahlung unter Verrechnung der vorstehenden Stornierungsbedingungen an den Mieter zurückerstattet.

Eine Erstattung des Buchungspreises erfolgt innerhalb einer Bearbeitungszeit von 7 Werktagen.

Ein Rücktritt ist per eingeschriebenen Brief gegenüber der Firma ferienwohnungen-Zingst.com – carda | MANAGEMENT, Hauptstr. 6, 16761 Hennigsdorf zu erklären.

  • Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
  • Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Haftung

  • Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
  • Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch wenn die Schäden aus unerlaubten Handlungen resultieren.
  • Die Haftung des Vermieters für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dem Mieter durch solche Pflichtverletzungen Sach- und/oder Vermögensschäden entstehen.
  • Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.

§ 6 Tierhaltung

Jedes Mitführen von Haustieren ist vor Buchung des Ferienobjekts genehmigungspflichtig und somit unbedingt beim Vermieter anzumelden. Nachträgliche Meldungen können evtl. nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollte das Mitbringen von Haustieren durh den Vermieter außerordentlich genehmigt worden sein, so hat der Mieter dafür zu sorgen, dass z. B. der Hund stubenrein ist und nur in ein eigens dafür mitgebrachtes Hundebettchen schläft. Weiterhin ist unbedingt darauf zu achten, dass der Hund nicht auf Couchen, Sesseln und Betten herumtollt, liegt oder schläft. Zum Wohle aller zukünftigen Gäste ist es untersagt, dass das Haustier das Schlafzimmer betritt.

Der Mieter verpflichtet sich, Hunde nie allein in der Ferienwohnung zu lassen, um einem nicht kontrollierbaren Bellen entgegen zu wirken. Der Hund wird im gesamten Ferienobjekt, sowie in der angrenzenden Gartenanlage stets an der Leine geführt. Der Hundekot wird unaufgefordert in dafür vorgesehene Behältnisse entsorgt.

Sollte es zu Schäden im Mietobjekt kommen, die durch das mitgeführte Haustier entstanden sind, erklärt sich der Mieter hiermit vollumfänglich schadensersatzpflichtig.

§ 7 Schriftform

Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.